FAQ

Was ist ein Delisting-Angebot?

Ein Delisting-Angebot ist ein unbedingtes öffentliches Angebot für alle ausstehenden OSRAM-Aktien, das gesetzlich vorgeschrieben ist, um den Handel der OSRAM-Aktien am regulierten Markt zu beenden.

 

Warum haben Sie entschieden, jetzt ein Delisting-Angebot anzustreben?

Nach dem Wirksamwerden des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags (BGAV) zwischen der OSRAM Licht AG und der ams Offer GmbH im März 2021 ist dies der nächste logische Schritt zur vollständigen Integration der beiden Unternehmen.

Die Beendigung der Börsennotierung wird auch der Straffung der Ressourcen und der Kostenoptimierung dienen.

Wann erwarten Sie, dass die OSRAM Licht AG von der Börse genommen wird?

Die Börsennotierung von OSRAM an der Frankfurter Wertpapierbörse endet zum 30. Juni 2021 und die Börsennotierung an der Münchner Wertpapierbörse endet zum 29. September 2021.

Was passiert mit der jährlichen Barabfindung nach dem BGAV, wenn ich meine Aktien der OSRAM Licht AG in das Delisting-Angebot angedient habe?

Für den Fall, dass ein OSRAM-Aktionär OSRAM-Aktien in das Delisting-Angebot angedient hat, wird der OSRAM-Aktionär die jährlich wiederkehrende Barabfindung nach dem BGAV nicht mehr erhalten.

Wann erhalte ich die Zahlung für die OSRAM-Aktien, die ich im Rahmen des Delisting-Angebots angedient habe?

Die Abwicklung des Delisting-Angebots wird für den 30. Juni 2021 erwartet.

Wenn Sie Fragen zur Übernahme haben, schreiben Sie uns gerne an    [email protected]